Hier geben wir Ihnen eine Übersicht über die Umsatzsteuerbefreiung und Photovoltaik Förderung in Österreich.

Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen

Um den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen in den kommenden Jahren zu beschleunigen, wurde ab dem 1. Januar 2024 ein vereinfachtes System eingeführt:
Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowatt peak (kWp) und den dazugehörigen Speichersystemen, die als Teil desselben Projekts installiert werden, gilt ein Nullsteuersatz. Dadurch sind keine zusätzlichen Förderanträge erforderlich, da beim Kauf keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Umsatzsteuerbefreiung für:

  1. Den Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Modulen mit einer Nennleistung von bis zu 35 kWp.
  2. Das dazugehörige Zubehör und Speichersysteme, sofern sie gemeinsam erworben wurden.

    Diese Befreiung gilt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe der folgenden Arten von Gebäuden betrieben wird:
  • Wohngebäuden.
  • Gebäuden, die von öffentlichen Körperschaften genutzt werden.
  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Auf der Website des Bundesfinanzministeriums finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Umsatzsteuerbefreiung für PV-Module.

Jetzt Fördercheck selbst durchführen

Ermitteln Sie anhand der Fragen, ob Sie für die Umsatzsteuerbefreiung von PV-Produkten berechtigt sind. Dies ist der Fall, wenn Sie alle Fragen mit „ja“ beantworten können:

  • Leben Sie in Österreich?
  • Werden die PV-Produkte auf Ihrem Gebäude oder auf dem zugehörigen Grundstück errichtet?
  • Dient das Gebäude zu Wohnzwecken oder
  • ist es ein Gebäude, welches Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient?
  • Wurde für die betroffene PV Anlage bis zum 31.12.2023 kein Antrag auf Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) BGBI.I Nr. 150/2021, eingebracht?
  • Wurde keine Förderung nach dem EAG bewilligt?
  • Überschreitet die Erweiterung einer vor 2024 errichteten Anlage bzw. Errichtung einer neuen Anlage ab 2024 nicht die Leistung von 35 kWp?

Beispiel für den letzten Punkt:
Der Eigentümer einer PV Anlage betreibt diese bereits vor 2024 mit einer Leistung von 15 kWp. Im Jahr 2024 erweitert er diese Anlage mit Modulen mit einer zusätzlichen Leistung von 5 kWp. Dadurch leistet die Anlage in Summe 20 kWp.

Durch diese Erweiterung wird die Leistung von 35 kWp nicht überschritten, sodass die Lieferung der PV Module für die Erweiterung der bestehenden Anlage zum Mehrwertsteuersatz von 0 % erfolgen kann.

Photovoltaik Förderungen der EAG Abwicklungsstelle

Für Anlagen, die nicht von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren können (zum Beispiel Anlagen mit einer Leistung von über 35 kWp oder solche, die auf Betriebsgebäuden installiert sind), besteht die Möglichkeit, weiterhin Photovoltaik Förderungen gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den kommenden Ausschreibungen der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) zu stellen.

Es ist davon auszugehen, dass der Ablauf nicht wesentlich von dem der vergangenen Jahre abweicht. Die genauen Termine für die Ausschreibungen im Jahr 2024 sind derzeit noch nicht bekannt und werden auf der Website eag-abwicklungsstelle.at veröffentlicht.

Informationen auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich

Wenn Sie detailliertere Informationen zum Thema lesen möchten, finden Sie auf der Webseite der WKO einen Artikel zur Umsatz­steuer­be­freiung (Null­steuersatz) und EAG-Investitions­­zuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Strom­speicher.

  • Wie hoch ist die Photovoltaik Förderung in Österreich?

    Die Höhe der Photovoltaikförderung in Österreich variiert je nach Bundesland, Größe der Anlage, Standort und anderen Faktoren. Da die Förderbedingungen für 2024 noch nicht bekannt sind, geben wir Ihnen zur Orientierung die Fördersätze aus dem Jahr 2023:

    • Engpassleistung 0,01 – 10 kWp: 285 €/kWp
    • Engpassleistung > 10 – 20 kWp: 250 €/kWp
    • Engpassleistung > 20 – 100 kWp: 160 €/kWp
    • Engpassleistung > 100 – 1.000 kWp: 140 €/kWp
  • Rechenbeispiel mit den Fördersätzen aus 2023

    Eine PV-Anlage mit einer Engpaßleistung von 50 kWp benötigt 122 Solarmodule mit einer Leistung von 410 Wp. Bei einem angenommenen Modulpreis von 235 € pro Stück ergibt dies einen Anschaffungspreis in Höhe von 28.670 €.

    Im Jahr 2023 erhielt man hierfür eine Förderung von 50 kWp * 160 €/kWp = 8.000 €. Dies enstpricht in etwa 28 % vom Anschaffungspreis.

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Über den Autor

Bernd Jungbauer
Redakteur für E-Loading Systems
Diplomingenieur der Elektrotechnik

Diese Übersicht ist rein informativ. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Förderstelle für vollständige und richtige Auskünfte!